28. November 2009
Letztlich war es keine Überraschung mehr, dass Nikolaus Brenders Vetrag als Chefredakteur des ZDF nicht verlängert wird. Zu deutlich hatte sich der CDU-Freundeskreis im ZDF-Verwaltungsrat von ihm distanziert. Alles andere als seine Ablösung wäre eine schlappe für den (reinen) Machtpolitiker Roland Koch. Für ihn ging es vielleicht wirklich nur um eine unliebsame Personenentscheidung. Im Kern haben die Politiker im ZDF-Verwaltungsrat einen öffentlichen Prozess in Gang gesetzt, welcher dem System der Öffentlich-Rechtlichen in Deutschland gefährlich werden kann. Eventuell haben Koch und Konsorten ihren Einfluss in den Gremien der ÖR durch diese blödsinne Aktion aufs Spiel gesetzt.
Dabei interessieren mich hier 3 Komponenten:
1. Die öffentlich Erregung in den Medien
2. eine mögliche verfassungsrechtliche Würdigung der Entscheidung des Verwaltungsrates
3. eine gesellschaftliche Debatte über die Rolle von Politikern in Medienhäusern
1. Die öffentliche Erregung in den Medien
Deutschland ist jetzt Berlusconi-Land. Die Aussage bildet die Meinung vieler Medienmacher ab, die sich heute zum ZDF geäußert haben. Brenders Abwahl dient als Beleg für die fehlende Staatsferne der ÖR oder (anders herum betrachtet) die zu großen Einflussmöglichkeiten von Politikern. Journalisten als Meinungsmacher haben (und nutzen) die Möglichkeit, eigene Themen zu setzen und sie über einen langen Zeitraum zu spielen (manche würden von Kampagnen sprechen). Bei einem Thema dieser Relevanz und beruflichen Nähe der Berichtenden gehe ich davon aus, dass wir davon noch viel hören, lesen und sehen werden. Ich hoffe es. Da es auch auf Seiten der Politik Interessen gibt, Machtverhältnisse in den ÖR entweder zu verschieben oder die Strukturen abzuschaffen(weil sie nicht drin vorkommen?), kann ein Wechselspiel zwischen Politik und Medien die Debatte lange am Laufen halten. Auch wird zukünftig jede Sitzung eines Verwaltungsrates der ÖR (es gibt ja noch eine Reihe von dritten Programmen, Radio-Sender,…) abgeklopft und in ihrer Bedeutung überhöht. Es wird sehr genau hingeschaut werden.
2. eine mögliche verfassungsrechtliche Würdigung der Entscheidung des Verwaltungsrates
Es gibt die Möglichkeit, durch ein ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Entscheidung indirekt juristisch überprüfen zu lassen. Klageberechtigt für eine abstrakte Normenkontrolle sind neben dem Bundestag (oder 1/3 seiner Mitglieder), die Bundesregierung oder die 16 Landesregierungen sein. Eventuell könnte auch das ZDF über ein Normenkontrollverfahren vor einem Verwaltungsgericht eine Prüfung einleiten. Diese könnte vom entsprechenden Verwaltungsgericht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden. Die Grüne Bundestagsfraktion hat schon eine entsprechende Klage angekündigt. Dafür ist sie aber auf die Unterstützung anderer Fraktionen angewiesen, damit die Klage von mindestens 1/3 der Mitglieder des Bundestages getragen wird. Beispielsweise die SPD könnte den Antrag unterstützen oder selbst stellen. Kurt Beck war heute (scheinbar) so empört, man müsste eigentlich fest davon ausgehen können, dass er selbst Klage erhebt. Sollte sie zustande kommen, wird es erst richtig interessant. Geprüft würde der gerade novellierte ZDF-Staatsvertrag. In die Prüfung müsste das Bundesverfassungsgericht alle Elemente des Staatsvertrags einbeziehen. Alles kommt auf den Prüfstand. Auch die politische Durchdringung der Verwaltungsgremien des ZDF. Zu welcher Abwägung das Bundesverfassungsgericht hier kommt, scheint dabei offen zu sein. Hätte die CDU den Brender-Aufstand unterlassen, hätte es sicherlich keine Klage gegeben. Zu einem späteren Zeitpunkt wäre sie wohl nicht mehr möglich, wenn ich mich recht entsinne, gibt es eine kurze Verjährungsfrist.
3. eine gesellschaftliche Debatte über die Rolle von Politikern in Medienhäusern
Wie ich oben schon geschrieben habe, halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass wir eine lange Debatte über die ÖR und ihre staatsnähe bzw. staatsferne bekommen könnten. Neben dem offensichtlichen Gesprächsbedarf im Berufsstand des Journalismus und der Politik, eignet sich das Vorgehen von Koch auch als Abziehbild für den machtgeilen, skrupellosen Politiker. Das Thema ist Stammtisch-kompatibel. Ein klares Ziel ist auch definierbar: “Politiker raus aus dem ÖR!” Auch wenn ich mir diese Forderung nicht vollständig zu eigen machen würde (demokratische Kontrolle von öffentlichen Einrichtungen muss sein), unterstütze ich sicherlich nicht als Einziger die grundsätzliche Richtung. Und da wo ein Thema mit klar definiertem Ziel, klar identifiziertem Feindbild (Koch, CDU und die generelle Parteipolitik) entsteht, wird es Politiker geben die sich diese Forderung zu eigen machen. In den (zuständigen) Landtagen könnten diese Debatten sogar zu Positionierungen führen. Öffentlicher Druck und politisches Profilierungsinteresse könnte das Problem auf dem bekannten Wege lösen. Zentral dafür könnte das Verhalten der SPD werden. Sollte sie sich in der Grundfrage konträr zur CDU positionieren und nicht nur bei Abstimmungsniederlagen lamentieren wird Deutschland die Staatsferne des ZDF neu diskutieren.
Fazit
Die gezeigte Arroganz und Machtversessenheit von Roland Koch (der CDU) könnte zu einem erfreulichen Ziel führen. Sie könnte auf juristischem oder politischem Wege dazu führen, dass letztlich ein System der politischen Durchdringung von Medienhäusern zusammenbricht. Eine eigentlich unbedeutende Personalie, ein nervender Journalist, könnte (jetzt kommt die letzte Windung) sogar zur Rettung der öffentlich-rechtlichen Sender werden. Sollte es zu einer Neuaufstellung des ÖR kommen, welcher die Sender frei von staatlicher Einflussnahme stellt, können sie ihren Bedeutungsverlust der letzten Jahre vielleicht stoppen. Sollten die GleichschaltungsGleichmacher in der Politikszene sich aber durchsetzen und wirklich einen braven, biederen Staatsfunk etablieren, der ÖR hätte seine Existenzberechtigung verloren.