Die gefälschte Stadtrats- und Stadtbürgermeisterwahl wird am 27. September wiederholt. Parallel zur Bundestagswahl dürfen die Wahlberechtigten nochmal dutzende Kreuzchen machen. Die SWR Landesschau berichtete darüber am 18. August wie folgt:

Zum Bericht des SWR

Zum Bericht des SWR

edit 7. August 2009: Heute hat die Kommunalaufsicht des Rhein-Lahn-Kreises die Wiederholungswahl in Bad Ems angeordnet. Wiederholt werden die Stadtratswahl sowie die Wahl zum Stadtbürgermeister. Es sollen zwar auch manipulierte Stimmzettel bei den Wahlen zum Verbandsgemeinderat gefunden worden sein, ihre Zahl reiche aber nicht aus um eine Ergebnisveränderung zu erwirken. Bei der Wiederholungswahl treten die gleichen Kandidaten wieder an, neue Listen dürfen nicht aufgestellt werden.  Sie soll parallel zur Bundestagswahl am 27. September stattfinden.

dazu:

umfangreiche Stellungnahme und Begründung der Kommunalaufsicht

Kommentar von Landrat Kern (Quelle: SWR.de)

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Heute wurde durch eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz öffentlich, dass in Bad Ems der Anfangsverdacht auf Wahlfälschung besteht. Dies betrifft mich auch direkt, in den letzten 5 Jahren war ich Fraktionsvorsitzender im Stadtrat für die GRÜNEN. Laut eines anonymen Anrufers (Gerüchteweise aus einem örtlichen Altersheim) sollen durch Mitglieder der Freien Wähler Gemeinschaft (FWG) zahlreiche Vollmachten zum Ausfüllen von Wahlzetteln gesammelt worden sein. Außerdem seien scheinbar von einer Person diverse Wahlzettel ausgefüllt worden, wobei hier immer die identische Kummulation von Stimmen vorgenommen wurde. Diese Unregelmäßigkeiten sollen im Bereich der Briefwählerbezirke stattgefunden haben. In den Niederschriften der Briefwahlvorstände sollen aber (gerüchteweise) keine Unregelmäßigkeiten genannt worden seien. Die Rhein-Zeitung (gut informiert wie immer) berichtet ausführlicher darüber.

Sollte sich der Sachverhalt bestätigen, könnte dies unter Umständen Konsequenzen haben. Wobei sich diese auch danach richten, ob sie einen Einfluss auf das Ergebnis haben. An der grundsätzlichen Verwerflichkeit solchen Tuns, ändert dies natürlich nichts.

Laut der Berichterstattung und den Infos die ich bekommen habe, dreht es sich um (mehr als) 80 Stimmzettel. Angenommen diese Stimmzettel wären als Listenstimmen für die FWG gekennzeichnet gewesen, und nun nachträglich ungültig, würde sich die Sitzverteilung im Stadtrat verändern (CDU +1, FWG -1). Auch bei der Bürgermeisterwahl könnten sich Konsequenzen ergeben. Im ersten Wahlgang hatte der FWG-Bewerber Birk Utermark nur 46 Stimmen Vorsprung vor dem drittplazierten CDU-Kandidaten Hoppe. Auch hier würden 80 Stimmzettel die Möglichkeit eines anderen Ergebnissen nicht ausschließen. Allerdings ist nicht bekannt, ob sich die Unregelmäßigkeiten bei der Stadtratswahl auch bei der Bürgermeisterwahl nachweisbar wären. Aus dem Kontext der Vorwürfe die mir bekannt sind, würde ich aber nicht darauf wetten, dass die beschuldigte Person Interesse an einer Verfälschung hätte. Ebensolches gilt auch für die Verbandsgemeinde- und Kreistagswahl. Aber alles rein spekulativ.

Mögliche Konsequenzen
Grundlage für mögliche Konsequenzen dürfte hier § 49 (2) des rheinland-pfälzischen Kommunalwahlgesetzes sein. „Ergeben sich innerhalb von drei Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Zweifel an der Einhaltung von Wahlvorschriften, so entscheidet die Aufsichtsbehörde von Amts wegen über die Gültigkeit der Wahl. Bei danach auftretenden Zweifeln entscheidet die Aufsichtsbehörde nur, wenn sich die Zweifel auf die Wählbarkeit eines Ratsmitglieds im Zeitpunkt der Wahl beziehen.
Die Aufsichtsbehörde (Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung sowie die Aufsichts- und Dienstleisungsdirektion) könnten daher die Wahl sowohl des Stadtrates wie auch den ersten Wahlgang zur Stadtbürgermeisterwahl annulieren. Eine Neuwahl innerhalb von 3 Monaten wäre die Folge.

Bedeutung einer Neuwahl
Für die meisten Beteiligten überraschend war die Wahl von Birk Utermark zum Stadtbürgermeister. Bei einer möglichen Wiederholung wäre ein erneuter Erfolg (obwohl er wohl nicht an den möglichen Wahlfälschungen beteiligt war) mehr als unwahrscheinlich. Die Glaubwürdigkeit wäre im Eimer, die Stimmung sowieso. Die Reputation der FWG im Stadtrat ist allein schon durch die öffentlichen Vorwürfe am Boden, dies dürfte sich ebenfalls auf das Wahlergebnis auswirken. Profitieren könnte vor allem die CDU. Ihr Kandidat schaffte es nicht in die Stichwahl, bei der Stadtratswahl verloren sie erdrutschartig.

Bewertung
Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, es wäre schon ein mittelgroßer Skandal. Und vor allem eine massive Erschütterung des Vertrauens in die Kommunalpolitik in Bad Ems. Sollten Teile der Vorwürfe zutreffen, aber keine Neuwahl stattfinden, die kommende Legislatur wäre ein Spießrutenlauf für den Beschuldigten (der auch im Stadtrat vertreten sein wird), wohl auch für den FWG-Bürgermeister. Bei allen Konflikten zwischen Fraktionen und der Stadtführung würden unterschwellig immer wieder Vorwürfe gebracht werden, er sei nicht regelgerecht gewählt worden. Die Wahl von Bush (vs. Al Gore) lässt grüßen.
Eine Neuwahl von Stadtrat und Stadtbürgermeister würde die Karten wohl vollkommen neu mischen. Es wäre vermessen, den Ausgang eines Wahlgangs voraus zu sagen. Aber politisch wäre es die einzig richtige Konsequenz, beim Zutreffen der Vorwürfe. Die Arbeitsfähigkeit des Rates und der Stadtführung wäre sonst zumindest deutlich in Frage gestellt.

Hoffnung
Bitte, bitte, da darf nix dran sein!
1. Auf der kommunalen Ebene wird keine große Politik gemacht. Wir sind nah dran am Bürger, da gibts noch Vertrauen und Diskurs. Eine Manipulation eines Ergebnisses würde dieses Vertrauen zerstören, den Diskurs erschweren, aber auch die Motivation der Gewählten schmälern.
2. Wir wollen Vorbild als Demokraten sein. Wir wären wohl eher lupenreine Demokraten vom Schlagen eines Putins oder Ahmadinedschad.
3. Persönlich: Noch ein Wahlkampf? Und dann mit dem Hintergrund einer Wahlfälschung? Da hätte ich keine Lust drauf…

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