Die Landesregierung stellte gestern ein neues Gutachten zur Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz vor. Darin kamen die Experten der Universität Kaiserslautern und der Verwaltungshochschule Speyer zu dem Ergebnis, dass die Einwohnergrenze für Fusionen von der Landesregierung bisher zu niedrig angesiedelt sind. Sie schlagen vor, diese Grenze auf mindestens 13.000 Einwohner pro Verbandsgemeinde zu erhöhen.

Schön, gerade auch, da wir diese Zahl schon vor 2 Jahren auf einem Parteitag ins Spiel gebracht hatten:

Die Verbandsgemeinden nehmen zukünftig eine wichtigere Rolle im kommunalen Verband war. Daher bedarf es einer robusten, zukunftsfähigen Struktur. Verbandsgemeinden sollten zukünftig nur in Ausnahmefällen weniger als 13.000 Einwohner haben. Eine Ausnahme kann eine zu große räumliche Ausdehnung sein.

Von daher kann sich die Landesregierung der Unterstützung der GRÜNEN bei dieser Reform sicher sein.

Dringend notwendig ist aus unserer Sicht auch eine Gebietsreform der kreisfreien Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz. Sollte die Landesregierung den hierfür notwendigen Mut aufbringen, hätten wir auch schon einen konkreten Vorschlag:

kreisfreie Städte:
In eine zukunftsfähige Gebietsreform müssen natürlich auch die kreisfreien Städte einbezogen werden. Dabei haben für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die fünf Oberzentren Koblenz, Trier, Mainz, Ludwigshafen und Kaiserslautern auch weiterhin die Aufgabe, als eigenständige Gebietskörperschaft ihre Aufgaben wahrzunehmen. Die übrigen rheinland-pfälzischen kreisfreien Städte haben aus unserer Sicht eine bessere Überlebenschance in Form großer kreisangehöriger Städte.

Landkreise:
Ähnliches gilt für die Landkreise mit unter 100.000 Einwohnern. Dies sind zurzeit Vulkaneifel, Cochem-Zell, Kusel, Donnersbergkreis, Birkenfeld  und Bitburg-Prüm. Hier sollten Neuzuschnitte bzw. Zusammenschlüsse erfolgen, wobei Bitburg-Prüm
als flächengrößter Landkreis in Rheinland-Pfalz unberührt bleiben kann. Aus unserer Sicht wird sich auch wegen der demografischen Entwicklung auf Dauer die Zahl der Landkreise auf maximal 20 belaufen können.

Die Landesregierung ist herzlich eingeladen, weiterhin unsere Planungen abzuschreiben. Damit haben wir überhaupt kein Problem.