März 2010


Dabei ist das gar nicht so einfach. Von Gründonnerstag, 4 Uhr morgens, bis Ostersonntag, 16 Uhr regiert das Regime des Tanzverbots in Rheinland-Pfalz.

Mal gepannt was da passiert. Bei Facebook haben sich schon über 100 260 Leute angemeldet.

Censilia hat eine neue Runde der Diskussion im Internetsperren gerade eingeläutet, da klinken sich schon andere Berufene wieder in die Diskussion ein. Beispielsweise der rheinland-pfälzische Justizminister Bamberger. Unter der Überschrift “Weltweit gesetzliche Regelungen durchsetzen” schreibt er unter anderem den bemerkenswerten Satz:

Das  Löschen dieser Inhalte muss selbstverständlich Vorrang vor dem Sperren genießen, in den Fällen, wo dies möglich ist“. Und dort wo es nicht möglich ist (laut dem selbsternannten Internetexperten Zierke vom BKA nirgendwo hinter der Grenze der BRD) soll eben gesperrt werden?

Na fein Herr Minister. Herzlich Willkommen in der Zensursula Dauerschleifendebatte.

p.s. Und noch ein Tipp: Um Missverständnisse zu vermeinde, sollten sie im Zusammenhang mit einer Zensursula-Debatte niemals, wirklich nienieniemals Formulierungen wie “gesetzesfreie Räume” in Verbindung mit dem Internet nutzen.

Axel E. Fischer (CDU), der designierte Vorsitzende der neuen Bundestagsenquete “Netzpolitik und digitale Gesellschaft” war heute beim Deutschlandradio Kultur zu Besuch. Dort präsentiert er in einem Interview seine Ziele für die Arbeit der Enquete Kommission. Glück für Fischer, das Interview ist recht kurz und der Fragesteller will ihn nicht über Maßen blamieren (war aber auch gemein, dass er sein Wissen zu Enquete-Inhalten wie Netzneutralität, Open Data oder liquid democracy abfragte). Nur einmal gings wohl nicht anders. Der Moderator wollte unbedingt wissen, was ihn als Vorsitzenden der Enquete qualifizieren würde. Trotz Denkpause, er konnte (sich und uns) einfach nicht erklären warum CDU/CSU ausgerechnet ihn zum Vorsitzenden gewählt haben.

Komplette Sendung, Interview ab Minute 6 (mp3)

Zahlreiche Rheinland-Pfälzer habe ich heute auf den Straßen gesehen, die sich gegenseitig beglückwünschten. Auch ich konnte mich der ausgelassenen Stimmung nicht verschließen und feierte spontan am Mainzer Schillerplatz ein kleines Fest mit wildfremden Passanten.

Trotz heftigen Regens und Sturm, der Anlass wirkte überall als stimmungsaufhellendes Anti-Depressiva. Endlich, sangen die Leute, wir haben einen eigenen Freizeitpark! Einen eigenen Freizeitpark, der jetzt uns allen gehört! Jeder Rheinland-Pfälzer ist jetzt so ein kleiner Disney-Park-Besitzer. Na wenn das mal kein Grund zur Freude ist.

Der Nürburgring und das Ring-Werk: Gehört jetzt alles uns!

Party-Meister Kurt Beck verlas heute im Duett mit Hendrik Hering die frohe Botschaft. Die

landeseigene Nürburgring GmbH kauft alle Immobilien am Ring, zum Beispiel Diskos, Hotels und eben den Freizeitpark  mit der schnellsten Achterbahn der Welt. Der ganze Komplex wird anschließend an die bisherigen Besitzer zurück verpachtet. Und das Beste: Wir zahlen dafür gerade mal 1€! Umgelegt auf alle Rheinland-Pfälzer sind das nicht einmal 0,000000025 €. Na wenn das mal kein Schnäppchen ist!

Und warum? Weil es richtig ist! Die Trennung zwischen Besitz und Betrieb des Nürburgrings ist dringend notwendige Voraussetzung für einen kostendeckenden, erfolgreichen Betrieb von Rennstrecke und Ring-Werk. Nur hätte es nicht so weit kommen müssen, wären bei der Planung und Konzeptionierung nicht utopische Besucherzahlen und viel zu geringe Baukosten angelegt worden. Ein paar Nummern kleiner hättens auch getan.

Aber das sind Details, damit halten wir uns heute nicht auf. Ich muss auch wieder weg, hab gehört vor der Staatskanzlei gibts Freibier.

Kurt Beck will jetzt doch den ZDF-Staatsvertrag vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Im Dezember 2009 lehnte er dies noch mit den Worte “Da würden wir ja gegen uns selber klagen” ab und nannte einen Gang vor das Bunderfassungsgericht kontraproduktiv und prognostizierte schlimme Folgen. Dem Normenkontrollantrag der GRÜNEN Bundestagsfraktion schloss sich die SPD nicht an. Nach dem gescheiterten Ablenkungsmanöver, den Staatsvertrag zu ändern, jetzt diese Kehrtwende.

Erst musste Beck zum jagen getragen werden, jetzt markiert er den Oberbezirksjäger? Sorry, aber das nimmt doch niemand wirklich ernst. Erst nachdem klar war, dass SPD-Pründe nicht zu retten sind, wird der einzig richtige Weg beschritten. Das Ergebnis ist zwar richtig, aber glaubwürdig ist das alles nicht.

Gestern abend war Kurt Beck als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss Nürburgring geladen. Darüber berichtet heute auch die Presse. Hier einige Auszüge:

Tagesthemen: Ausgabe vom 23.3, hier als mp4 runterladen.

FAZ: “Beck: Ich hätte die Reisleine ziehen sollen”

Frankfurter Rundschau: “Beck schiebt Schuld auf Ex-Minister”

Rhein-Zeitung: “Beck verließ sich auf seine Minister”
Kommentar: “Keine Details bitte”
“Chronologie des Nichtwissens”

SWR: “Beck erstmals vor Untersuchungsausschuss”

Handelsblatt: “Ministerpräsident Beck gesteht Fehler ein”

Rheinische Post: “Ich hätte die Reißleine ziehen müssen”

Rheinpfalz: “Das hat mich gewurmt”
Kommentar: “Vergeigt”

Trierischer Volksfreund: “Dem Experten Deubel vertraut”

Na was für eine Freude kam da bei mir auf, als die SPD vor ein paar Tagen ankündigte, das Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 absenken zu wollen. Die Absenkung des Wahlrechts ist eine (sehr) alte GRÜNE Forderung, weshalb ich da problemlos auch auf einen roten Zug aufspringe. Da ich die Debatte in Rheinland-Pfalz vor ein paar Jahren schon einmal geführt hatte, war mir auch der Gegenwind nicht so ganz fremd. Dabei war die Resonanz auf den Vorschlag der SPD überraschend gering. Die FDP sagte “nö”, die CDU “schaun mer mal”. Soweit so unüberraschend. Zum Glück gibts noch fleißige Journalisten, die mal eine klare Kante beziehen. Frank Giarra vom Trierischen Volksfreund fordert klipp und klar “Finger weg vom Wahlrecht” und stellt die Verbindung zwischen dem Wahlrecht und der Volljährigkeit her. Außerdem bezweifelt er den Nutzen eine Altersabsenkung zur Bekämpfung von Politikverdrossenheit. Mit dem letzten Punkt hat er vermutlich sogar Recht, wobei ich auch niemanden kenne, der ernsthaft dies vertritt.

Um zum argumentativen Gegenschlag auszuholen (wogegen eigentlich?), musste ich dabei in meiner Mailbox nur ganz nach unten gehen. Da gibts noch alle Mails zur 2003 gegründeten Volksinitiative “Wahlrecht ab 16″, welche damals die Grüne Jugend, die DGB-Jugend, die LandesschülerInnenvertretung, die Falken und die JungdemokratInnen teilnahmen. Schickerweise durfte ich damals als Landesvorstandssprecher der GJ zusammen mit anderen die erste Unterschrift leisten. Wegen ein paar Irrungen und Wirrungen ist dann aber nichts mehr aus der Unterschriftensammlung geworden. Hauptproblem damals, die JUSOS hatten kurzfristig gekniffen. Naja, egal.

Schon ganz nett pro Wahlaltersenkung haben Pia Schellhammer und Fabian Löffler gebloggt. Daher beschränke ich mich zum jetzigen Stand der Debatte auf das zitieren einer alten DDP-Meldung von 8.12.2003 (ich hoffe sie sehen es mir nach). Darin kommt Klaus Hurrelmann zu Wort, Deutschlands führender Jugendforscher:

Eine mögliche Senkung des Wahlalters bei den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz wird aus den Reihen der Jugendforscher befürwortet. Die Jugendlichen seien heutzutage schon sehr viel weiter entwickelt als in der Vergangenheit, sagte der Leiter des Zentrums für Kinder- und Jugendforschung an der Uni Bielefeld, Klaus Hurrelmann, der Nachrichtenagentur ddp. Außerdem spreche auch die zunehmende Überalterung der Bevölkerung dafür, das Wahlalter zu senken. Die Grüne Jugend Rheinland-Pfalz wollte am Montag eine Kampagne für ein Kommunalwahlrecht ab 16 Jahren vorstellen.

Eines der Hauptargumente für ein Wahlrecht ab 16 Jahren sieht Hurrelmann darin, dass sich der Eintritt des Jugendalters und damit auch die «politische Urteilsfähigkeit» der Jugendlichen immer weiter nach vorn verschiebe. Außerdem wäre angesichts der demografischen Entwicklung eine Senkung des Wahlalters «auch mit Blick auf die Generationenrepräsentanz hilfreich», betonte er.

Die niedrige Wahlbeteiligung der 16- bis 18-Jährigen etwa in Niedersachsen, das 1996 als erstes Bundesland das Wahlalter bei Kommunalwahlen gesenkt hatte, stellt Hurrelmanns Ansicht nach kein schlüssiges Gegenargument dar. Zum einen habe der Anteil der jüngsten Wähler noch immer über dem der nächsten Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen gelegen, zum anderen sei das Sinken der Wahlbeteiligung ein Trend, der in allen Bevölkerungsgruppen zu beobachten sei.

Nach Ansicht Hurrelmanns sollte man sogar über eine noch weitere Senkung etwa auf 14 Jahre diskutieren sowie über eine Ausdehnung auf die Landes- und Bundesebene. Selbst das passive Wahlrecht für Jugendliche hält der Forscher für denkbar.

p.s. der Titel des Beitrags stimmt nur zum Teil. Rheinland-Pfalz hat, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, das Wahlalter in der Verfassung geregelt. Daher müsste Artikel 76 mal fix geändert werden. Falls es dazu im Landtag keine 2/3 Mehrheit gibt, ginge das auch über eine Volksabstimmung. Falls das nötig würde: Ich hab da mal was vorbereitet…

p.p.s. Es gibt bundesweit schon 6 Bundesländer mit Wahlalter 16. Welche genau, steht hier.

Michael Billen hat noch viele Visionen für die Eifel. Deshalb möchte er gerne noch weiter Politik machen und kandidiert wieder für den Landtag.

Meine Vision von Michael Billen in der Eifel sieht in etwa so aus:

Der Gewinner des Mainzer Ausspäh-Bus Fotowettbewerb ist:

Florian Bieser!

Mit seinem Bild, direkt aus dem Ausspäh-Bus

Und als Gewinn gibt es für die ganze Gruppe einen Satz dunkler Sonnenbrillen vom Typ “Duerkennstmichnicht”. Die Überreichung findet in den nächsten Tagen statt.

Glückwunsch!

FoeBuD und viele andere sammeln jetzt Daten, um die Datensammel-Krake Elena über eine Verfassungsbeschwerde zu stoppen. Richtig so! ELENA greift unverhältnismäßig in das Privatleben von Millionen Arbeitnehmern ein. Statt Datensparsamkeit gibt es neue Datenberge. Die informationelle Selbstbestimmung ist im Verfahren nicht gegeben, es gibt aktuell keine hinreichenden Auskunftsrechte für Betroffene. Auch die Datensicherheit wird nur unzureichend gewährleistet. Zudem gibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung vom 2. März  neue Hürden und Vorgaben zur Datenspeicherung vor, die erfüllt ELENA selbst in Ansätzen nicht.

Um sich selbst an der Verfassungsbeschwerde zu beteiligen, einfach die Formulare bei FoeBuD ausfüllen und per Brief an die aufgedruckte Adresse schicken. Alle noch nicht Beteiligten, bitte hier entlang.

Mehr Infos zu Elena gibts hier

Den Aufruf der GRÜNEN zur Teilnahme hier

Und jetzt bitte MITMACHEN!

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