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Viele Gesetzgeber hampeln noch immer ahnungslos im Netz umher, immer verzweifelter (aber nicht besser) werden ihre Versuche den Schund und die Schande von den Bildschirmen der dummen Deutschen zu verbannen.

Gerade wird am neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gebastelt, federführend in der Mainzer Staatskanzlei. Reflektiertes Handeln und Lehren aus der Zensursula-Debatte muss man den Beteiligten dabei nicht unterstellen. Am 25. Februar sollen die Ministerpräsidenten dennoch den neuen Staatsvertrag unterzeichnen. Sollten sie die Netzdebatten ernst nehmen, dürfte noch ein langer Weg bis zur Unterschriftenreife zu gehen sein. Beispiele:

1. Alterskennzeichnung:

wie schon bisher können sich Anbieter ihre Angebote kennzeichnen, wodurch sie von der Pflicht befreit sind, dafür zu sorgen, dass Kinder oder Jugendliche diese Inhalte nicht wahrnehmen. Neu ist jetzt, dass analog zu Trägermedien (z.B. DVDs) gestaffelte Alterskennzeichnung die jeweiligen Inhalte vom Verdacht jugendgefährdend zu sein, befreien könne. Sollten private, kleine Anbieter dies nicht leisten können (wovon man ausgehen darf), müssen sie Zugangsbeschränkungen oder Sendezeitbegrenzungen einbauen. Die letzte Möglichkeit wäre, ihre Angebote für Jugendschutzprogramme zu programmieren. Wer dem nicht nachkäme, stünde automatisch im Verdacht, jugendgefährdende oder entwicklungshemmende Inhalte anzubieten. Im Ergebnis dürfte die Seite dem Nutzer nicht angezeigt werden. Ob als Akt der Selbstzensur oder durch die Zugangsanbieter (wie im Zusammenhang mit der JMStV schon diskutiert wurde) ist dabei letztlich egal.

Kollision mit dem Telemediengesetz

Spaß dürften vor allem Anbieter von Web 2.0 -Angeboten haben. Sollten sie die Freigabe ihres Angebotes durch eine Alterskennzeichnung erreichen wollen, muss jeder nutzergenerierte Content (Statusmeldungen, Forenkommentare, Fotos, Videos,…) eingestuft werden und für bestimmte Nutzer ausgeblendet werden. Sie sind damit haftbar für fremdgenerierte Inhalte, was aber durch das Telemediengesetz richtigerweise ausgeschlossen wurde. Dabei spielt es auch keine Rolle ob das komplette Angebot mit einer generellen Altersstufenkennzeichnung versehen wäre oder jeder einzelne Content.

2. Altersstufenkennzeichnung

Die simpelste Methode diesen Blog legal zu betreiben, wäre wohl die Kennzeichnung mit einer Altersstufe. Diesen Beitrag habe ich mal versuchsweise mit Altersstufe „0″ gekennzeichnet, er ist also „offensichtlich nicht beeinträchtigend“. Das müsste mir jetzt aber noch von einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle bestätigt werden. Ich werde diesen Text also ausdrucken und hinschicken. Sobald ich eine Antwort habe, schalte ich ihn sichtbar.

So wirds schon nicht kommen, aber das Prinzip ist schon problematisch. Ich habe nichts gegen eine Kennzeichnung von Inhalten, aber die jetzige Formulierung ist nur durch Anbieter umzusetzen, die sich beruflich oder mit viel Aufwand online engagieren. Jemand, der nur mal über seinen Urlaub bloggen möchte, steht da vor ganz anderen Problemen. Nicht nur der neue, für das Internet bisher unbekannte Aufwand, auch die Einschätzung wann beispielsweise ein Inhalt „Erziehungsbeeinträchtigend“ ist, stellt Privatmenschen, Vereine o.a. vor schwierige Aufgaben.

3. Sendezeitbegrenzung

An dieser Stelle wird eine Sache ganz deutlich: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird von Rundfunkpolitikern geschrieben. Die gleichen Menschen die dem ZDF oder den ARD-Anstalten Regeln geben. Und scheinbar fühlen sich diese Politiker auf dem Feld des Internets nicht wirklich wohl, sie versuchen daher das Internet dem Rundfunk anzupassen. Auf sicherem Terrain bewegt man sich unfallfreier. Absurd bleibt der Versuch aber weiterhin. Das Internet ist kein Rundfunk und wird es auch nie werden!

Also die Sendezeitbegrenzung. Sie wird dann relevant für einen Anbieter, wenn er sein Angebot nicht gekennzeichnet hat. Das entbindet ihn aber weiterhin nicht von der Pflicht seine Inhalte entsprechend einzuschätzen. Und sollte er sich nicht sicher sein, dass dieses oder jenes jetzt nicht Entwicklungsbeeinträchtigend ist, wird der Blog eben nur nachts angezeigt. Das war (was die wenigstens zu wissen scheinen) auch schon bisher im JMStV so geregelt, aber ohne die neue Pflicht zur Alterskennzeichnung irrelevant.

Liebe Rundfunkpolitiker

Neben den vielen inhaltlichen Mängeln ist mir eine Sache wichtig: Liebe Rundfunkkommission, kümmert euch um euren Scheiß (ups, ab hier bitte nur Ü18 lesen). Das mit dem Internet gehört offensichtlich nicht dazu, weil es 1. kein Rundfunk ist und 2. ihr damit überfordert seid. Da das kurzfristig wohl noch nicht überall ankommen kann, nutzt wenigstens die morgige Sitzung der Rundfunkkommission um die schlimmsten Fehler auszubügeln. Danke.