Altersfreigabe dieses Beitrags: 0 Jahre (wahrscheinlich)
Viele Gesetzgeber hampeln noch immer ahnungslos im Netz umher, immer verzweifelter (aber nicht besser) werden ihre Versuche den Schund und die Schande von den Bildschirmen der dummen Deutschen zu verbannen.
Gerade wird am neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gebastelt, federführend in der Mainzer Staatskanzlei. Reflektiertes Handeln und Lehren aus der Zensursula-Debatte muss man den Beteiligten dabei nicht unterstellen. Am 25. Februar sollen die Ministerpräsidenten dennoch den neuen Staatsvertrag unterzeichnen. Sollten sie die Netzdebatten ernst nehmen, dürfte noch ein langer Weg bis zur Unterschriftenreife zu gehen sein. Beispiele:
1. Alterskennzeichnung:
wie schon bisher können sich Anbieter ihre Angebote kennzeichnen, wodurch sie von der Pflicht befreit sind, dafür zu sorgen, dass Kinder oder Jugendliche diese Inhalte nicht wahrnehmen. Neu ist jetzt, dass analog zu Trägermedien (z.B. DVDs) gestaffelte Alterskennzeichnung die jeweiligen Inhalte vom Verdacht jugendgefährdend zu sein, befreien könne. Sollten private, kleine Anbieter dies nicht leisten können (wovon man ausgehen darf), müssen sie Zugangsbeschränkungen oder Sendezeitbegrenzungen einbauen. Die letzte Möglichkeit wäre, ihre Angebote für Jugendschutzprogramme zu programmieren. Wer dem nicht nachkäme, stünde automatisch im Verdacht, jugendgefährdende oder entwicklungshemmende Inhalte anzubieten. Im Ergebnis dürfte die Seite dem Nutzer nicht angezeigt werden. Ob als Akt der Selbstzensur oder durch die Zugangsanbieter (wie im Zusammenhang mit der JMStV schon diskutiert wurde) ist dabei letztlich egal.
Kollision mit dem Telemediengesetz
Spaß dürften vor allem Anbieter von Web 2.0 -Angeboten haben. Sollten sie die Freigabe ihres Angebotes durch eine Alterskennzeichnung erreichen wollen, muss jeder nutzergenerierte Content (Statusmeldungen, Forenkommentare, Fotos, Videos,…) eingestuft werden und für bestimmte Nutzer ausgeblendet werden. Sie sind damit haftbar für fremdgenerierte Inhalte, was aber durch das Telemediengesetz richtigerweise ausgeschlossen wurde. Dabei spielt es auch keine Rolle ob das komplette Angebot mit einer generellen Altersstufenkennzeichnung versehen wäre oder jeder einzelne Content.
2. Altersstufenkennzeichnung
Die simpelste Methode diesen Blog legal zu betreiben, wäre wohl die Kennzeichnung mit einer Altersstufe. Diesen Beitrag habe ich mal versuchsweise mit Altersstufe „0″ gekennzeichnet, er ist also „offensichtlich nicht beeinträchtigend“. Das müsste mir jetzt aber noch von einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle bestätigt werden. Ich werde diesen Text also ausdrucken und hinschicken. Sobald ich eine Antwort habe, schalte ich ihn sichtbar.
So wirds schon nicht kommen, aber das Prinzip ist schon problematisch. Ich habe nichts gegen eine Kennzeichnung von Inhalten, aber die jetzige Formulierung ist nur durch Anbieter umzusetzen, die sich beruflich oder mit viel Aufwand online engagieren. Jemand, der nur mal über seinen Urlaub bloggen möchte, steht da vor ganz anderen Problemen. Nicht nur der neue, für das Internet bisher unbekannte Aufwand, auch die Einschätzung wann beispielsweise ein Inhalt „Erziehungsbeeinträchtigend“ ist, stellt Privatmenschen, Vereine o.a. vor schwierige Aufgaben.
3. Sendezeitbegrenzung
An dieser Stelle wird eine Sache ganz deutlich: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird von Rundfunkpolitikern geschrieben. Die gleichen Menschen die dem ZDF oder den ARD-Anstalten Regeln geben. Und scheinbar fühlen sich diese Politiker auf dem Feld des Internets nicht wirklich wohl, sie versuchen daher das Internet dem Rundfunk anzupassen. Auf sicherem Terrain bewegt man sich unfallfreier. Absurd bleibt der Versuch aber weiterhin. Das Internet ist kein Rundfunk und wird es auch nie werden!
Also die Sendezeitbegrenzung. Sie wird dann relevant für einen Anbieter, wenn er sein Angebot nicht gekennzeichnet hat. Das entbindet ihn aber weiterhin nicht von der Pflicht seine Inhalte entsprechend einzuschätzen. Und sollte er sich nicht sicher sein, dass dieses oder jenes jetzt nicht Entwicklungsbeeinträchtigend ist, wird der Blog eben nur nachts angezeigt. Das war (was die wenigstens zu wissen scheinen) auch schon bisher im JMStV so geregelt, aber ohne die neue Pflicht zur Alterskennzeichnung irrelevant.
Liebe Rundfunkpolitiker
Neben den vielen inhaltlichen Mängeln ist mir eine Sache wichtig: Liebe Rundfunkkommission, kümmert euch um euren Scheiß (ups, ab hier bitte nur Ü18 lesen). Das mit dem Internet gehört offensichtlich nicht dazu, weil es 1. kein Rundfunk ist und 2. ihr damit überfordert seid. Da das kurzfristig wohl noch nicht überall ankommen kann, nutzt wenigstens die morgige Sitzung der Rundfunkkommission um die schlimmsten Fehler auszubügeln. Danke.
23. Februar 2010 at 16:57
[...] Rheinland-Pfalz wird der neue Entwurf des Staatsvertrags ablehnend diskutiert, wie man auf dem Blog des Landesverbandes lesen [...]
24. Februar 2010 at 09:05
Ist in Bremen nicht eine rot-grüne Regierung aktiv? Na dann ist es doch kein Thema für die Grünen den JMStV zu verhindern. Schließlich müssen doch alle Länder zustimmen, oder?
Bin gespannt, was die Grünen tatsächlich unternehmen …
24. Februar 2010 at 09:25
Nicht nur in Bremen, auch in den übrigen Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung ist der JMStV ein Thema. Behandelt wird es erstmal nur von den Ministerpräsidenten alleine, anschließend auch unterschrieben. Die Landtage dürfen den Vertrag nur ratifizieren, oder eben nicht. Da ist es immer ein wenig schwierig (wie überall im Leben) ein wenig schwierig, im Nachhinein zu kommen und zu diktieren, was du da mit deinen 15 Kollegen ausgehandelt hast, tragen wir nicht mit.
Und weils so ist, gehen wir eben vor der Unterschrift auf die Straße.
24. Februar 2010 at 18:51
[...] Hintergrund gibt es hier meine Beurteilung des JMStV. Zur Mahnwache hat Pia Schellhammer was [...]
25. März 2010 at 20:09
Tja, der JmStV ist nun wohl durch. Mit Zustimmung der Grünen. Das Thema hat parteiintern wohl doch nicht so eine hohe Priorität, als dass man deswegen den Koalitionsfrieden (der Bundsländer mit grüner Regierungsbeteiligung) stören wollte …
25. März 2010 at 20:33
Da wir keine Ministerpräsidenten stellen, waren wir nicht direkt an den Verhandlungen beteiligt. Immerhin konnten wir über unsere Kabinettsmitglieder folgende Erklärung unterbringen, die zumindest zwei schlimme Folgen verbindlich ausschließt:
Protokollerklärungen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg und des Saarlandes zu § 5 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages:
Die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg und das Saarland unterstreichen, dass die technische Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen nicht dazu führen darf, dass anderweitige Schutzvorkehrungen verpflichtend vorgeschrieben werden.
Die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg und das Saarland stellen fest, dass die Kontrollpflichten von Anbietern für fremde Inhalte, auch im Rahmen von Foren und Blogs, durch diesen Staatsvertrag nicht erweitert werden.
12. Oktober 2010 at 15:34
[...] Rheinland-Pfalz wird der neue Entwurf des Staatsvertrags ablehnend diskutiert, wie man auf dem Blog des Landesverbandes lesen kann. Der Landesverband unterstützt auch offiziell die Demo auf dem [...]