Zu reinen Dokumentationszwecken habe ich einen Beschluss der JULIS-Bayern von ihrem letzten Landeskonkress hier verlinkt (unter dem Bildungsantrag) und zitiert. Wer Humor hat, dem garantiere ich Spass. Wer die JULIS oder Gleichstellungspolitik ernst nimmt, sollte sich vor der Lektüre eines Beißringes bemächtigen:
Antidiskriminierungspolitik – auf dem Weg zur Knechtschaft
Die Jungen Liberalen sehen in der Antidiskriminierungspolitik und dem sog. „Gender Mainstreaming“ eine große Gefahr für die individuelle Freiheit. Die urliberale Forderung nach Gleichberechtigung aller Menschen und Gleichheit vor dem Gesetz wird auf diese Weise durch den Versuch, eine (materielle / gesellschaftliche) Gleichheit zu erreichen, ersetzt. Da die Gleichbehandlung von ungleichen Personen notwendigerweise zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führenwird, können alle Bemühungen, eine solche tatsächliche Gleichheit herzustellen, nur zur allmählichen Aufgabe des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz führen. Die Jungen Liberalen Bayern fordern deshalb:
• die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
• die vollständige Abschaffung des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG)
• die Abschaffung der UNDP Gender Equality Strategy
• die Rücknahme aller UN-Resolutionen, die eine Geschlechtergleichstellung („gender equality“) oder Gender Mainstreaming bezwecken
• die Streichung aller Passagen in EU-Verträgen, die eine Geschlechtergleichstellung („gender equality“) oder Gender Mainstreaming bezwecken
• die Abschaffung des Leitungskomitee zur Gleichstellung von Frau und Mann (CDEG) auf EU-Ebene
• die Streichung der Gleichstellung aus der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO §2)
• die Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten in öffentlichen Einrichtungen, sowie aller Quotenregelungen
• die Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten an Universitäten, sowie Aufgabe des Ziels, den Frauenanteil auf allen Ebenen der Wissenschaft zu steigern. Dazu sind §4 im Bayerischen Hochschulgesetz (BayHschG) sowie §3 im Hochschulrahmengesetz (HRG) ersatzlos zu streichen
• die Abschaffung aller staatlich finanzierten Förderprogramme, bei denen nach anderen Kriterien als der Leistung ausgewählt wird, d.h. insbesondere die Abschaffung aller geschlechterspezifischen Förderprogramme
• die Streichung der Geschlechterquote im Betriebsverfassungsgestz (BetrVG §15, Absatz 2)
• Die konsequente Einführung des generischenMaskulinismus in allen staatlich publizierten Texten.
Die obige Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Nicht erwähnte Gesetze, Staatsverträge sowie Richtlinien sind sinngemäß zu modifzieren oder abzuschaffen.
Statt staatlicher Bevormundung soll die volle Vertragsfreiheit wiederhergestellt werden, dies gilt insbesondere für Vertragsabschlüsse und Kündigungen. Die Jungen Liberalen lehnen alle Beschränkungdiesbezüglich ab, die alleinige Entscheidung darüber liegt bei den Vertragsparteien.
Bei Einstellungen im öffentlichen Dienst soll der Bewerber bevorzugt werden, der am besten für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist, unabhängig davon, ob bspw. Angehörige seines Geschlechts in der jeweiligen Abteilung mehr oder weniger als 50% ausmachen.
13. Januar 2010 at 16:26
Soso, das ist also die Gleichberechtigung durch Ungleichheit. Fast so sinnvoll wie brennendes Wasser.
Eine Gleichberechtigung kann nur erreicht werden, wenn man auch dafür sorgt, dass die Unterschiede abgebaut werden. Niemand verlangt, dass man z.B. Unterschiede zwischen Mann und Frau negiert – es wird nur verlangt, dass sie keine Rolle mehr spielen. Und mit dem “tollen” Entwurf der JULIS wird genau das Gegenteil erreicht: Die Unterschiede werden betont.
Da hat wohl jemand bei den JULIS den Schuss nicht gehört…
13. Januar 2010 at 20:06
Wir freuen uns doch alle darüber, wie GLEICHBERECHTIGT die julis als Männergesellschaft (tut mir Leid für die, falls vorhandenen weiblichen Anhängerinnen)sind!!!!!
13. Januar 2010 at 22:19
@feministin:
Zeig mir bitte die Stelle im Antrag, wo gefordert wird, dass Männer bevorzugt werden sollen.
Wenn ich das richtig lese, wird nicht mehr gefordert als Neutralität seitens des Staates in Bezug auf das Geschlecht.
13. Januar 2010 at 22:39
Lieber abcd55: Da bestimmt Juristin in euren Reihen sind, erklär ich das mal auf höchstdeutsch:
1. Das von euch geforderter individuelle Freiheitsrecht (was meint ihr eigentlich? Freie Entfaltung? Persönlichkeitsrecht?) ist ein grundlegend individuelles Recht. Wie der schöne Name schon sagt. Unsere Gesellschaft beruht richtigerweise auch auf diesen Grundrechten.
2. Der Staat ist nicht nur nicht befugt, seine Bürger entsprechend einzuschränken, er soll auch zur Durchsetzung der Ziele des GG tätig werden. Beispielsweise Artikel 3 (2) “Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”
Oder auch (und in der Rangfolge noch wichtiger) Artikel 2 (1) “Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit…”
Der erste Artikel ist Aufforderung zu dem was ihr verbieten möchtet. Das zweitere ist eine (schon genutzte) Möglichkeit für bspw. Frauen, Ungerechtigkeiten zu beklagen.
Unser Grundgesetz verlangt es gerade vom Gesetzgeber und der Gesellschaft eine echte Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau zu erreichen, womit impliziert ist, dass sie nicht hergestellt ist. Ihr lehnt also den Verfassungskern der BRD ab. Nun ja, wenn dass so gewollt ist. OK. Viel Spass!
13. Januar 2010 at 22:41
Da ich vom Land komme sag ich es auch nochmal platter:
Also wenn ihr das wirklich ernst meint, fehlt da ein wenig Realismus im Blick auf unsere Gesellschaft. Aber sicherlich kann man das Problem ja durch Steuersenkungen aus der Welt schaffen.
14. Januar 2010 at 08:20
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von gruene_rlp, Felix Schmitt, Jens, Olli_Buschbaum, Magnus Rieber und anderen erwähnt. Magnus Rieber sagte: RT @PiaSchellhammer: Da bleibt mir das Lachen im Halse stecken: http://is.gd/6c1Gb #fail #vollidioten [...]