Dorthin begaben sich (freiwillig) der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann und sein Gast, BKA-Präsident Jörg Ziercke. Die beiden Matadoren bestritten eine Wahlkampfveranstaltung zum Thema Internetsperren im Mainzer Proviantmagazin. Die besagte Höhle war mit sicherlich 100 Besuchern gut gefüllt. Angeblich sollen sich auch Sozialdemokraten eingefunden haben. Nachweisbar und vor allem hörbar waren allerdings GRÜNE, Piraten und weitere Gegner der Internetsperren.
Einmaliger Eingriff in die Freiheitsrechte?
In seinem Eingangsstatement rechtfertigte Michael Hartmann die Einführung der Internetsperren als einmaligen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger. Sie seien nur darauf ausgerichtet, kinderpornografische Inhalte zu filtern, sollten diese nicht zu löschen sein. Der größte Teil des Referates von Jörg Ziercke war nicht vernehmbar. Nicht die Kritiker machten ihn unhöhrbar, das fehlen einer Mikro-Anlage war der Grund. Erst das spontane Eingreifen (eines Piraten) durch herbeizaubern eines Megafons ermöglichte mir das einwandfreie Lauschen seiner Worte. In Erinnerung blieb dreierlei: Technisches Unverständnis, blindes Vertrauen in die Technik und ein obskures Bild der Netzsperren:
„Die Netzsperren sind vergleichbar mit der Situation, wenn in einer Mainzer Bücherei jemand ein Buch mit kinderpornografischen Inhalten ausleiht. Dann würde die Polizei natürlich aktiv werden“.
Schon die ersten Beiträge aus dem Publikum zeugten von einem Mehrheitsbild, welches sicherlich für die Veranstalter nicht erfreulich war. Viele Teilnehmer versuchten anfangs (mal mehr mal weniger erfolgreich) die technischen Unzulänglichkeiten der Zensursoftware zu belegen. Mangels Unterstützung aus dem Publikum waren Hartmann und Ziercke mehr und mehr gezwungen, verbal zu beharren anstatt zu argumentieren. Beispielsweise eine (allerdings nicht ganz ernst gemeinte) Sottise von Ziercke über unterschiedliche Fallzahlen von Kinderpornografie im Internet, die im BKA kursieren: „Wenn der Präsident etwas feststellt, dann ist das so.“
Alleine und verlassen
Leider fehlte in diesem Teil der Debatte die politische Komponente vollständig. Michael Hartmann konnte alle Fragen geschickt an Jörg Ziercke weiterreichen, der aber sichtlich Probleme hatte zu überzeugen. Politisch wurde es erst in der letzten Runde an Beiträgen aus dem Publikum. Die Gefahr der Ausweitung von Netzzensur auf andere Bereiche, die Infragestellung der Kontrollmöglichkeiten durch das Parlament (und den Bundesdatenschutzbeauftragten), verfassungsrechtliche Bedenken oder Zweifel an einer vernünftigen Bewertung des Gesetzes nach dessen Auslaufen in drei Jahren wurden genannt. Leider sahen sich weder Michael Hartmann noch Jörg Ziercke um 20.45 Uhr in der Lage auf diese Beiträge nochmals zu reagieren, was bei der Vortragsvehemenz einzelner Teilnehmer vielleicht auch nicht verkehrt war.
Hartmann: Netzsperren bei Copyrightverstößen?
Nachträglich Aufregung könnte noch der Schlussbeitrag von Michael Hartmann gewinnen. Argumentierte er zu Beginn noch, dass er gegen jegliche Ausweitung des Zensurgesetzes sei, klang dies nun deutlich anders. Beim Verstoß gegen Copyright im Internet sei er mit seiner Meinungsbildung noch nicht am Ende. Da Künstler selten finanziell gut dastehen würden (womit er Recht hat), müsse eine Regelung gefunden werden die im Internet effektiv zu einer Verbesserung führt. Die Ausweitung der Netzsperren schloss er damit also nicht aus. Um dies auch als schwarzer Pixel auf weißem Pixel lesen zu können, habe ich ihn via Abgeordnetenwatch.de angefragt, ob dies wirklich seine Meinung sei.
edit: Aus dem Audiomitschnitt (Min: 116:15) geht hervor, dass er tatsächlich beim Copyright Zensurmaßnahmen nicht ausschließt. Damit liegt er zwar auf einer Linie mit einigen anderen Sozialdemokraten, macht seine restliche Argumentation des Abends aber ziemlich unglaubwürdig. Daher: Auch Michael Hartmann zählt zu den Zensur-Ausweitern!
Respekt sei Michael Hartmann und Jörg Ziercke allerdings gezollt. Ihnen musste klar sein, dass sie bei einer Veranstaltung zu diesem Thema in der jetzigen Lage (und besonders in einer Uni-Stadt) keine Blumentopf gewinnen könnten. Ein wenig schade war es aber allemal, dass im Publikum nicht mal die eigenen Parteifreunde sich zu ihm bekannten (Falls sie denn anwesend waren). So blieb die Diskussion letztlich ein Austausch verfestigter Überzeugungen. Ein echter Austausch über einen zeitgemäßen Umgang mit dem Internet fand nicht statt. Dafür wären allerdings die beiden Podiumsbesetzer auch die falschen Ansprechpartner gewesen.
edit:
eine Audiomitschnitt der Veranstaltung gibts bei Netzpolitik.org
schöner Bericht/Kommentar zu der Veranstaltung:
Bericht von Jochen Magnus (Rhein-Zeitung)
Kommentar von Jochen Magnus
14. August 2009 at 20:39
Auf die Gefahr hin, dass ich als Korinthen-Ausscheider gelte, aber der Mann heißt Ziercke mit ck.
14. August 2009 at 20:44
In der Tat, den habe ich durchgängig falsch geschrieben. Wird geändert
14. August 2009 at 21:38
[...] http://walpoden5.de/2009/08/14/in-der-hohle-des-lowen/ [...]
14. August 2009 at 22:13
„Kinderpornografie ist ein verabscheuungswürdiges Verbrechen“
Nach dieser Einleitung hatte ich schon keine Lust mehr weiter zu hören. Stimmungsmache pur und dazu noch faktisches Falsch. Ein Verbrechen muss mit min 1 Jahr ohne Bewährung bedroht sein, der §184 sieht keine solchen Mindeststrafen vor.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen#Formeller_Verbrechensbegriff_in_Deutschland
15. August 2009 at 11:16
@nb: formal sicherlich korrekt. Moralisch kann man den Ausdruck aber sicherlich so stehen lassen, da vor der Kinderpornographie immer der Kindesmissbrauch steht.
Allerdings ist diese Frage eben immer unabhängig von irgendwelchen Zensurfragen zu behandeln. Hartmann versuchte, trotz gegenteiliger Behauptung, immer wieder die Netzsperren damit zu begründen. Populistisch…
15. August 2009 at 11:27
[...] http://walpoden5.de/2009/08/14/in-der-hohle-des-lowen/ [...]
15. August 2009 at 13:20
[...] weitere Links zur Veranstanltung: http://walpoden5.de/2009/08/14/in-der-hohle-des-lowen/ [...]
15. August 2009 at 15:26
@5
> @nb: formal sicherlich korrekt. Moralisch kann man den Ausdruck aber sicherlich so stehen lassen, da vor der Kinderpornographie immer der Kindesmissbrauch steht. <
Stimmt nur so lange, bis Minderjährige bis 18 als Kinder gelten. Im Übrigen soll es laut dem bekannten anonymen Insiderbericht auch Kinderpornografie geben, die den Begriff "Missbrauch" so nicht rechtfertigen würde. Ob dieser Bericht glaubwürdig ist, weiß ich nicht.
15. August 2009 at 17:08
„@nb: formal sicherlich korrekt. Moralisch kann man den Ausdruck aber sicherlich so stehen lassen, da vor der Kinderpornographie immer der Kindesmissbrauch steht.“
Kinderpornographie setzt nicht zwingend Kindesmissbrauch voraus.
http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
„(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.“
Es reicht wenn das abgebildete „wirklichkeitsnah“ ist, was immer das auch bedeutet. Ich vermute Comics, computergenerierte Bilder / Filme, Geschichten, etc.
15. August 2009 at 17:17
Kurze Ergänzung nach etwas Googlen:
Die Comics, CG Filme, Geschichten usw. werden scheinbar schon vom Artikel 1 des §184 erfasst. Fakt bleibt: Kinderpornographie setzt nicht zwingend Kindesmissbrauch voraus.
16. August 2009 at 02:57
[...] [...]
16. August 2009 at 12:59
Was soll dauernde Kritik an Staat, Alta? BKA hat Recht, guckst du. Bei mir war BND auf Blog auch nur einmal. Pro Tag.
Is voll korräckt de Staat. Muss aufpassen.
16. August 2009 at 18:52
@nb: schon verstanden. Aber was willst du damit sagen?
16. August 2009 at 22:06
Auch wenn ich nicht nb bin:
Das ist auch für mich noch ein weiterer Mangel der „Argumentation“ zur Netzzensur:
Die emotional geladenen Beispiele sind immer dokumentierter Kindesmißbrauch, die Sperren sollen aber KiPo umfassen. Ersteres wird man wohl in jedem Land der Erde recht schnell löschen lassen können, weil es tatsächlich direkt mit Kindesmißbrauch zusammenhängt. *Das* ist das scheußliche Verbrechen.
KiPo dagegen, nach deutscher Definition, ist in vielen Staaten völlig legal. IMHO zu recht – es kommt niemand dadurch zu Schaden. In den USA fallen entsprechende Zeichnungen beispielsweise unter die Kunst- und Meinungsfreiheit.
21. August 2009 at 17:55
@nb @geralt @bernd:
Ich diskutiere hier die Netzsperren als Einstieg in eine geregelte Internetzensur durch den Staat. Bei der Frage was als Kinderpornografie zu werten ist, halte ich mich bei der Definition an die geltenden Gesetz. Eine Debatte darüber ist vollkommen überflüssig und verfehlt. Sie macht es auch nicht gerade einfacher bei der Verhinderung von Netzsperren erfolgreich zu sein.
22. August 2009 at 15:13
@Felix Schmitt
Wenn Sie sich an die Definition was Kinderpornografie ist an geltendes Gesetz halten bitte sprechen Sie NICHT von „dokumentieren Kindesmissbrauch“ wenn Sie Kinderpornografie meinen oder „Kinderpornografie setzt Kindesmissbrauch voraus“ (von Ihnen hier weiter oben vertreten). Es ist schlicht falsch (wie ich weiter oben erläutert habe).
Oder stören Fakten die Diskussion nur? Wenn ja, dann tut es mir Leid hier gepostet zu haben und entschuldige mich im voraus.
23. September 2009 at 16:27
[...] SPD-MdB Michael Hartmann, der über Internetsperren auch bei Copyright-Verstößen nachdenkt, hätte dann genau die Behörde, die er braucht. Übrigens ist die gelegentliche [...]
24. September 2009 at 18:37
[...] SPD-MdB Michael Hartmann, der über Internetsperren auch bei Copyright-Verstößen nachdenkt, hätte dann genau die Behörde, die er braucht. Übrigens ist die gelegentliche [...]
25. September 2009 at 18:00
[...] SPD-MdB Michael Hartmann, der über Internetsperren auch bei Copyright-Verstößen nachdenkt, hätte dann genau die Behörde, die er braucht. Übrigens ist die gelegentliche [...]